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Aktuelles & Informatives

Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung

Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Dezember 2020
In den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hat die Gemeinde Engelsbrand versucht die Gebühren in den letzten Jahren stabil zu halten. Dennoch kam es immer wieder auf Grund gestiegener Aufwendungen zu Verlusten in den beiden Eigenbetrieben. Damit in Zukunft nicht weitere Verluste entstehen wurden nun aktuelle Gebührenkalkulationen der Wasser- und Abwassergebühren für die Jahre 2021-2022 erstellt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 die Änderung der Wasserversorgungssatzung sowie die Änderung der Abwassersatzung ab 01.01.2021 beschlossen. Demnach beträgt ab dem Jahr 2021 die Wasserversorgungsgebühr 2,90 € pro Kubikmeter Frischwasser, die Schmutzwassergebühr 2,93 € pro Kubikmeter Frischwasser und die Niederschlagswasser 0,61 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche.

Bei einem durchschnittlichen Verbrauch eines 4-Personen-Haushalts von rd. 180 m³ belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf rd. 99 €. Demgegenüber kann die Niederschlagswasser etwas gesenkt werden, sodass bei einer durchschnittlichen versiegelten Fläche von 175 m² eine Einsparung von rd. 24 € den Mehrkosten gegenübersteht.

Angepasst werden außerdem die Zählergebühren. Die Grundgebühr für einen Hauswasserzähler beläuft sich zukünftig auf 1,50 €/Monat. Daraus ergeben sich Mehrkosten von rd. 6 € pro Jahr und Zähler.

Die Gebührenerhöhungen sind unabhängig vom Haushalt und den hier vorgesehenen Investitionen. Durch die Gebührenerhöhung wird verhindert, dass die Verluste in den Eigenbetrieben von den allgemeinen Steuermitteln des Kernhaushalts ausgeglichen werden müssen. Dies dient der Gebührengerechtigkeit.

 

 

 

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