Information zum Räum- und Streudienst in den Wintermonaten
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Oktober 2023
Obwohl nach den rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde nur verpflichtet ist, Winterdienst auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen durchzuführen (Nebenstraßen oder Straßen mit keinem oder geringem Gefälle fallen beispielsweise nicht darunter), hat der Gemeinderat dennoch beschlossen, dass nach wie vor alle Straßen in der Gemeinde geräumt werden.
Gestreut werden allerdings nur die Stellen, an denen dies auch wirklich notwendig ist. Dies betrifft neben den Flächen für die Fußgänger vor allem die Straßenabschnitte mit Steigungen bzw. Gefälle.