Feuerwerk
Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.
Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.
Ihr Ansprechpartner
Julia
Hassebrauk
Telefon:
07235 9324-16
julia.hassebrauk@engelsbrand.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Außerhalb der Sprechzeiten gerne Termine nach Vereinbarung.
Zuständiges Amt
Landratsamt Enzkreis
Anschrift
Zähringerallee 3
75177
Pforzheim
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Telefon:
07231 308-0
Telefax:
07231 308-417
http://www.enzkreis.de
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung