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Was erledige ich wo?

Feuerwerk

Feuerwerke müssen, auch im Rahmen von Geburtstagsfeierlichkeiten und Hochzeiten, angemeldet werden. Für die Anzeige privater Feuerwerke gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerkes, die Erlaubnis kann im Rathaus erteilt werden.

Beabsichtigte Feuerwerke der Klasse II / F2 müssen in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Klasse III / F3 und höher müssen ganzjährig gegenüber dem Landratsamt angezeigt werden. Die Anzeige muss 4 Wochen vorher erfolgen.


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt

Landratsamt Enzkreis

Anschrift

Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Anfahrt planen

Telefon: 07231 308-0
Telefax: 07231 308-417
http://www.enzkreis.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Termine auch nach Vereinbarung

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