Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Für eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung innerorts können Sie sich zunächst an die Mitarbeiter im Friolzheimer Rathaus wenden, geht die geplante Nutzung über ein bestimmtes Maß hinaus, kann es sein, dass das Landratsamt beteiligt werden muss. Sind überörtliche Straßen tangiert, wenden Sie sich bitte in jedem Fall an das Landratsamt.
Ihr Ansprechpartner
Uwe
Adler
Telefon:
07235 9324-16
uwe.adler@engelsbrand.de
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 11.00 | 16:00 - 18:00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten gerne Termine nach Vereinbarung.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: