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Sonn- und Feiertagsgesetz (Ausnahmegenehmigung)

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können. Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Gesetzliche Ausnahmen finden Sie vor allem in der Gewerbeordnung und in sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften. Für darüber hinausgehende Ausnahmen benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.

Gesetzliche Feiertage nach dem FTG sind:

  • Neujahr
  • Erscheinungsfest (6. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Allerheiligen (1. November)
  • Erster und Zweiter Weihnachtstag

Bundesrechtlich kommt als weiterer Feiertag der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober hinzu.


Ihr Ansprechpartner


Zuständiges Amt

Landratsamt Enzkreis

Anschrift

Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
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Telefon: 07231 308-0
Telefax: 07231 308-417
http://www.enzkreis.de

Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes

Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 bis 14.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr

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