• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: direkt zur Suche
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt] , Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab -Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil -Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return -Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Item 1 of 5
Aktuelles & Informatives

BUNDESTAGSWAHL 2025 - BRIEFWAHL

Veröffentlicht am Dienstag, 14. Januar 2025
Aufgrund wahlrechtlich vorgeschriebener Fristen stehen die Stimmzettel frühestens ab dem 05.02.2025 zur Verfügung. Erst dann kann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.

Elektronischer Briefwahlantrag

Wenn Sie die angebotene Verknüpfung zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite der Domain briefwahl.komm.one weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.

Um die Online-Antragstellung nutzen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@engelsbrand.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen) angeben.

Schriftlicher Briefwahlantrag

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag. Bitte füllen Sie diesen aus, unterschreiben ihn persönlich und senden ihn in einem frankierten Umschlag an folgende Adresse:

Gemeinde Engelsbrand
Wahlamt
Eichbergstr. 1
75331 Engelsbrand

Wenn Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nicht als Antrag nutzen, sondern selbst einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen möchten, muss der Antrag folgende Daten enthalten:

  • Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Ggf. abweichende Anschrift, zu welcher die Unterlagen gesandt werden sollen
  • eigenhändige Unterschrift

Persönlicher Briefwahlantrag

Briefwahlunterlagen können ab sofort persönlich beantragt werden. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoß des Rathauses in Grunbach, Eichbergstr. 1, 75331 Engelsbrand, Zimmer 06.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht zulässig ist.

Bitte bringen Sie 

  • Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis / Reisepass mit.

Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und mitnehmen möchten, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Vollmacht. Hierfür muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung von der entsprechenden Person ausgefüllt werden.

Frist

Der Antrag auf Briefwahl muss in jedem Fall bis spätestens 21.02.2025, 15.00 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz kann noch bis zum Wahltag, 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen (vom Wähler ausgefüllte Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Wahlbriefumschläge, unterschriebene Wahlscheine) bis spätestens 23.02.2025, 18.00 Uhr Uhr im Wahlamt eingegangen sein müssen.

Nichts gefunden?