Neue Kinderbetreuungsgebührensatzung zum 01.09.2022:
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2022
Wie in jedem Jahr werden die Kinderbetreuungsgebühren an die aktuellen Entwicklungen angepasst. So hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.07.2022 mit der Kinderbetreuungsgebührensatzung befasst. Hierbei wurde beschlossen, dass die Gebühren grundsätzlich um vier Prozent angehoben werden. Die Gebühren für die Kinderbetreuung orientieren sich an den der Gemeinde entstehenden Kosten, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände in Baden-Württemberg.
Der neue Gebührenbescheid über die Gebühren ab 01.09.2022 geht den Eltern noch zu.
Neben der Gebührenanpassung gibt es eine Anpassung der Module in der Schülerbetreuung. Die Kernzeitbetreuung 2 wird es ab 01.09.2022 nicht mehr geben. Die Gebühren der Ferienbetreuung in den Sommerferien ist ab September 2022 nicht mehr in den monatlichen Gebühren der Ganztagesbetreuung enthalten und muss separat bezahlt werden.
Haben alle Klassen an einer Grundschule um 07:35h Unterricht, wird um 07:15h keine Betreuung angeboten.