Anpassung der Zugangsregelungen in die Rathäuser

Die sogenannte 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt muss einen negativen Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Ein Selbsttest reicht hierfür nicht aus.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und unserer Beschäftigten sind diese Anpassungen notwendig, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und trotzdem den Bürgerservice aufrecht zu erhalten.
Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.