Vermessungsarbeiten im Bereich des Sauberges
Die beiden vorläufigen Standorte dieser projektierten Windenergieanlagen sind im Lageplan, der unter dem untenstehenden Link abgerufen werden kann, gekennzeichnet.
Zur Prüfung der technischen Realisierbarkeit der Errichtung von zwei Windenergieanlagen sollen im März/April 2018 für die juwi Energieprojekte GmbH auch Baugrundgutachten erstellt werden. Zur Ermöglichung dieser Baugrundgrundachten werden demnächst die für die Schürfe und Bohrungen vorgesehenen Flächen freigeschnitten und dort vorhandene Bäume gefällt werden. Für die beiden vorgesehenen vorläufigen Standorte muss insgesamt eine Fläche von ca. 350 m² freigelegt werden.
Die beiden von der juwi Energieprojekte GmbH ins Auge gefassten vorläufigen Standorte befinden sich im Staatswald und nicht im Wald der Gemeinde Engelsbrand. Nach Mitteilung der juwi Energieprojekte GmbH sollen bei der Errichtung von Windenergieanlagen an den beiden vorläufigen Standorten keine artenschutzrechtlichen Verbote erfüllt werden. Die Gemeinde hat die juwi Energieprojekte GmbH um Überlassung der diesbezüglichen artenschutzrechtlichen Erkenntnisse ersucht. Über den weiteren Umgang mit diesen artenschutzrechtlichen Erkenntnissen, sobald diese der Gemeindeverwaltung vorliegen, entscheidet der Gemeinderat.