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Aktuelles

BImSchG-Antrag über die Errichtung und den Betrieb eines Windparks mit zwei Windenergieanlagen im Bereich „Am Sauberg“ eingereicht

Veröffentlicht am Dienstag, 18. Juni 2019
Die juwi AG hat beim Landratsamt Enzkreis einen BImSchG-Antrag zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks bestehend aus zwei Windenergieanlagen eingereicht. Über diesen BImSchG-Antrag soll im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entschieden werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll erfolgen.

Die BImSchG-Antragsunterlagen liegen der Gemeindeverwaltung noch nicht vor. Daher kann die Gemeindeverwaltung derzeit auch noch keine konkreten Auskünfte zu den Details des Windparks erteilen. Vielmehr wird das Landratsamt Enzkreis als zuständige Immissionsschutzbehörde nunmehr nach Eingang des BImSchG-Antrages die Vollständigkeit des BImSchG-Antrages und die Vollzähligkeit der BImSchG-Antragsunterlagen prüfen. Sodann wird das Landratsamt Enzkreis nach kurzer inhaltlicher Befassung mit dem BImSchG-Antrag die Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.

Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass das Landratsamt Enzkreis demnächst auch die Gemeinde Engelsbrand förmlich unter Übersendung der BImSchG-Antragsunterlagen beteiligen wird. Wann dies sein wird, ist derzeit noch offen. Die Gemeindeverwaltung wird hierüber umgehend informieren.

Die Gemeindeverwaltung kann nicht ausschließen, dass ggf. die förmliche Beteiligung der Gemeinde Engelsbrand bereits in den kommenden Wochen erfolgen könnte. Dann kann - abhängig von dem vom Landratsamt Enzkreis zu bestimmenden Zeitpunkt der förmlichen Beteiligung der Gemeinde Engelsbrand – ggf. noch in den Sommerferien eine Sondersitzung des neu gewählten Gemeinderats anzuberaumen sein. Denn ab dem Zeitpunkt der förmlichen Beteiligung laufen Fristen, insbesondere die nicht-verlängerbare zweimonatige Frist zur Entscheidung über die Erteilung oder das Versagen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der für die Beurteilung des Einvernehmens vollständigen BImSchG-Antragsunterlagen bei der Gemeinde Engelsbrand. Sollten diese BImSchG-Antragsunterlagen noch im Juni oder Anfang Juli zugehen, müsste voraussichtlich noch im August oder Anfang September und damit während der Sommerferienzeit in Baden-Württemberg eine Sondersitzung des Gemeinderates zur Vermeidung des Ablaufens dieser Einvernehmensfrist anberaumt werden. Ob eine solche Sondersitzung erforderlich sein wird, hängt von der Entscheidung des Landratsamtes Enzkreis über den Beginn der förmlichen Beteiligung der Gemeinde Engelsbrand ab. Wegen der begrenzten Legitimation des bisherigen Gemeinderates aufgrund der Kommunalwahl mit der Wahl eines neuen Gemeinderates wird grundsätzlich der bisherige Gemeinderat über den BImSchG-Antrag nicht mehr beraten und beschließen dürfen (§ 30 Abs. 2 S. 4 + 3 GemO).

Die Gemeindeverwaltung wird zeitnah über Neuerungen informieren.

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