Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR) im Ortsteil Engelsbrand
Die Vorhaben müssen einem der vier Schwerpunkte des Programms zuzuordnen sein:
- ARBEITEN
- GRUNDVERSORGUNG
- GEMEINSCHAFTSEINRICHTUNGEN
- WOHNEN
Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen durch örtliche Gewerbetreibende und Handwerker sowie öffentliche und private Maßnahmen, die den Bereich WOHNEN berühren.
Private Maßnahmen im Bereich WOHNEN müssen der Erhaltung und Stärkung der Ortskerne dienen. Die beantragten Maßnahmen sollen daher vorwiegend im alten Ortskern von Engelsbrand liegen.
Zur Stärkung der Ortskerne dienen insbesondere die Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken und die Verbesserung des Wohnumfelds.
Reine Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen werden nicht gefördert.
Haben Sie noch Fragen und möchten Sie eventuell eine Maßnahme beginnen? Dann wenden Sie sich bitte an Herrn Herb auf dem Rathaus Grunbach. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin und unterstützen Sie bei der Antragstellung.